Liebes Mitglied,
ab Sonntag, 03.04.2022 werden die meisten tiefgreifenden Coronaschutzregeln bundesweit wegfallen. Grundsätzlich gilt nach der geänderten Rechtsgrundlage zum Infektionsschutz nur noch ein Basisschutz mit Masken- und Testvorschriften für besonders vulnerable Gruppen und Einrichtungen wie Altenheime und Kliniken. In Bayern werden ab dem kommenden Sonntag nur noch die Basismaßnahmen umgesetzt und vorerst keine Hot Spots festgelegt.
Diese Lockerungen bedeuten einen großen Schritt in Richtung „mehr Normalität im Alltag“. Eine erfreuliche Richtung, die V-itness aber nicht als ein sofortiges „unreflektiertes Öffnen“ versteht.
Rücksicht aufeinander nehmen, bleibt natürlich selbstverständlich!
Was ändert sich ab dem 03.04.2022 in den V-itness Studios?
Eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen ist nicht mehr vorgesehen.
Jedes Mitglied entscheidet selbst, ob es eine Maske tragen möchte oder nicht.
Auf der Trainingsfläche, in der Umkleide, Sauna sowie Dusche sind alle Beschränkungen aufgehoben. Der Mindestabstand ist lediglich eine Empfehlung, wir bitten euch trotzdem, aus Höflichkeit, Vorsicht, verantwortungsbewusst Abstand zu den Mittrainierenden zu halten.
Wir bitten euch, weiterhin auf das Desinfizieren der Geräte nicht zu verzichten.
Die Vorgaben zu den Kapazitätsbegrenzungen entfallen in allen Bereichen.
In den Group-Fitness Kursstunden wird die Anzahl der erlaubten Teilnehmer moderat erhöht. Die Buchung über unsere eFit App (Poing) oder Premiumplaner (Feldkirchen) erfolgt weiterhin wie gewohnt.
Alle Zugangsregelungen nach Impf-, Genesenen- oder Teststatus (2G und 3G) werden gestrichen. Bitte beachte aber die u.s. Infos zur Hotspot-Regel * und zu den Änderungen ab Oktober**.
Herzliche Grüße und viel Spaß beim Training.
Dein V-itness-Team
* Hotspot-Regel
Wenn sich regional das Infektionsgeschehen verschärft, kann eine Hotspot-Regel greifen. Als Hotspots werden Gebiete bezeichnet, in denen „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“. Das trifft zu, wenn sich eine gefährliche Virusvariante in dem Gebiet verbreitet oder die Infektionszahlen steigen und sich zugleich die Situation in den Krankenhäusern verschärft. Hotspots können Stadtteile oder ganze Bundesländer sein, in denen dann wieder strengere Corona-Maßnahmen wie eine weitgehendere Maskenpflicht, Abstandsgebot, 2G- und 3G-Regeln oder Hygienekonzepte gelten können.
** Änderungen Impfstatus ab dem 1.10.2022
Ab 1. Oktober 2022 gilt laut Gesetzesbeschluss nur noch als "vollständig" gegen Corona geimpft, wer insgesamt dreimal geimpft wurde und das auch nur, wenn die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt ist. Bislang galt man schon nach zwei Impfungen als vollständig geimpft. Damit zweifach geimpfte Menschen nicht über Nacht ihren Status verlieren, gilt die Übergangsfrist bis Ende September.
Ausnahmen gelten für Genesene: Wenn jemand Antikörper hat und das mit einem offiziellen Test nachweisen kann, der vor der ersten Impfung erfolgt ist, reichen zwei Impfdosen aus. Außerdem reichen zwei Impfdosen, wenn die betroffene Person vor oder nach der zweiten Impfung mit Corona infiziert war und das mit einem PCR-Test nachweisen.